Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
Der richtige Standort und optimale Räumlichkeiten sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Beides an einem Ort zu finden, kann eine große Herausforderung sein. Manchmal ist ein Neubau nötig, um unternehmerischen Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden.
Verwaltungsleistungen und Informationen über das Thema Bauen und Immobilien finden Unternehmen hier.
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
Möchten sie Ihren Gebäudeneubau einmessen lassen?
Sie sind Nachbar und haben Bedenken gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück? Sie sind Nachbar und haben von einem Bauantrag für das Nachbargrundstück erfahren?
a. Das Abwasser in meinem Haus läuft nicht ab! b. Das Abwasser kommt im Keller hoch bzw. staut sich zurück! c. Meine Grube läuft über! d. Der Kanaldeckel (in der Straße Durchmesser ca.1 m) klappert! e. Die Gullys laufen nicht ab
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für den Neubau von Mietwohnungen eine Förderung erhalten.
Bei Baumaßnahmen können vorübergehende zeitlich befristete Grundwasserabsenkungen erforderlich sein, um die Baugrube trocken zu halten und/oder einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden. Für diese Grundwasserabsenkungen müssen Sie vor Beginn der Maßnahme eine Erlaubnis bei der Wasserbehörde beantragen.
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes, für das eine bodenschutzrechtliche Anordnung vorliegt, haben Sie bei Verkauf des betreffenden Grundstücks die Behörde zu unterrichten.
Eigentümer oder Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt persönlich oder schriftlich die Einsicht in Grundakten beantragen.