Der Betrieb einer privaten Hochschule oder einer Niederlassung einer ausländischen Hochschule in Bremen bedarf der staatlichen Anerkennung bzw. einer Genehmigung.
Gebäude errichten, Anlagen in Betrieb nehmen oder sicher und sachkundig mit Gefahrenstoffen oder Waren arbeiten: Die Verwaltungsleistungen rund um Anlagen und Stoffe schützen insbesondere Mensch und Umwelt.
Auf dieser Seite finden Unternehmen alle wichtigen Informationen und Services – von der Genehmigung und der Inbetriebnahme einer Anlage über Meldepflichten, Prüfungen und Nachweise bis hin zum Umgang mit bestimmten Stoffen.
Der Betrieb einer privaten Hochschule oder einer Niederlassung einer ausländischen Hochschule in Bremen bedarf der staatlichen Anerkennung bzw. einer Genehmigung.
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung.
Wenn Sie Erlaubnisinhaber:in nach dem Rechtsberatungsgesetz sind, müssen Sie sich im Rechtsdienstleistungsregister registrieren.
Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.
Sie wollen ihre Zulassung als Rechtsanwalt oder als Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.
Sie wollen als Pharmaberater:in tätig werden? In Deutschland regelt das Arzneimittelgesetz (AMG), wer Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise über Arzneimittel beraten darf.
Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder errichtet haben und diese Anlage bisher nicht genehmigt oder angemeldet wurde, müssen Sie dies der zuständigen Behörde fristgemäß melden.
Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.