Sie haben Fragen/Bedenken zur Sicherheit oder Einrichtung einer Baustelle?
Gebäude errichten, Anlagen in Betrieb nehmen oder sicher und sachkundig mit Gefahrenstoffen oder Waren arbeiten: Die Verwaltungsleistungen rund um Anlagen und Stoffe schützen insbesondere Mensch und Umwelt.
Auf dieser Seite finden Unternehmen alle wichtigen Informationen und Services – von der Genehmigung und der Inbetriebnahme einer Anlage über Meldepflichten, Prüfungen und Nachweise bis hin zum Umgang mit bestimmten Stoffen.
Sie haben Fragen/Bedenken zur Sicherheit oder Einrichtung einer Baustelle?
Wenn in Ihrem Kleingarten Abwasser anfällt und das Grundstück nicht an einen Kanal angeschlossen ist, müssen Sie einen Abwasserbehälter installieren und diesen bei der Behörde schriftlich anzeigen.
Buchführungshelfer
Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Sie können eine einmalige Verlängerung der Baugenehmigung bis zu zwei Jahren beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt.
Sie wollen ihre Zulassung als Syndikusrechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.
Sie kommen aus einem Land, das Mitglied der Welthandelsorganisation ist und wollen unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen? Informieren Sie sich hier.
Mit der Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen wird das Ziel verfolgt eine einheitliche hochwertige Ausbildungsqualität sicher zu stellen. Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge, die vom Berufsbildungsausschuss und von der Vollversammlung der Handwerkskammer Bremen beschlossen und von der obersten Landesbehörde genehmigt worden sind.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.