Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim Referat Fundangelegenheiten anzeigen.

Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 EUR sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

Fundsachen, deren Wert 10,00 EUR nicht übersteigt, müssen nicht angezeigt werden. Der oder die Finder:in hat jedoch das Recht diese Funde bei der zuständigen Stelle abzugeben. 

Keine Fundsachen sind:

  • Hinterlegte Sachen (Darunter fallen Gegenstände, die einer/einem Dritten zur Verwahrung gegeben und nicht abgeholt wurden).
  • Geliehene oder
    • entsorgte Sachen, die bewusst stehengelassen beziehungsweise weggeworfen wurden.
  • Freilebende Tiere / Wildtiere
  • Bargeld, das im Ausgabefach eines Geldautomaten liegengeblieben ist.
    • Im Normalfall wird dieses Geld automatisch wieder eingezogen und kann daher grundsätzlich nicht von einer anderen Person "gefunden" werden. Es muss unverzüglich bei der betroffenen Bank abgliefert werden. 

Fundsachen sind:

  • Sachen, die eine:n Besitzer:in haben und verloren gegangen sind. Verloren sind Sachen, die ohne Willen der Eigentümerin/des Eigentümers nicht nur vorübergehend abhandengekommen sind. 
  • Gestohlene Dinge, die von der stehlenden Person verloren oder weggeworfen worden sind.
  • Tiere, wie Haus- und Nutztiere
    • Die zuständige Stelle ist das Tierheim in der Hemmstraße. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie direkt mit dem Tierheim Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finder:in haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn.

Bei einem Verlust können Sie sich vom Referat Fundangelegenheiten eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

Das Referat Fundangelegenheiten ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der BSAG und Deutschen Bahn:

  • Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.
  • Die Kontaktdaten vom Fundbüro der BSAG finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Fundbüro BSAG“.
  • Den Fundservice der Deutschen Bahn erreichen Sie unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Deutsche Bahn Fundservice“. 

Voraussetzungen

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 EUR hat.
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Fund- oder Verlustanzeige
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
      • Personalausweis
      • Zweitschlüssel
      • IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops
  • Ihre Ansprechperson im Referat Fundangelegenheiten teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.
    • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei