Sie sind Verantwortliche:r eines durch die Senatorin für Kinder und Bildung geförderten Lernortes aus dem Bereich der Umweltbildung und möchten einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme im Rahmen von Umweltbildung stellen?

Externe Lernorte aus dem Bereich Umweltbildung und globales Lernen mit bestehenden Kooperationsvereinbarungen können Anträge bei der Senatorin für Kinder und Bildung auf Zuwendung stellen.

Zur Förderung ihrer Arbeit können die externen Lernorte / Bildungspartner:innen (gemäß einer Kooperationsvereinbarung) Anträge auf Zuwendung stellen. Diese Anträge sind jährlich neu zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Senatorin für Kinder und Bildung ein Abschlussbericht zur Verwendung der Gelder vorgelegt. Dieser wird inhaltlich und fachlich geprüft und im Referat Finanzmanagement archiviert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigung muss vorliegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag und Projektskizze

    Es muss eine Projektskizze zur Maßnahme vorgelegt und ein Finanzierungsplan erstellt werden.

    Diese Unterlagen müssen zusammen mit einem formlosen Antrag eingereicht werden.