Der Wahltag rückt näher und Sie haben noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Im Wahlamt wird Ihnen geholfen.

Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wahlberechtigten über Zeit und Ort der bevorstehenden Wahl und enthält Informationen zur Briefwahl.

Wenn Sie am 21. Tag vor einer Wahl (Europa, Bundestag, Bürgerschaft) noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich umgehend mit dem zuständigen Wahlamt in Verbindung. Wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen, kann Ihnen das Wahlamt Ihr Wahllokal nennen. 

Zur Vereinfachung der Abläufe vor Ort sollte die Wahlbenachrichtigung am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden. Sie können jedoch auch ohne Wahlbenachrichtigung in Ihrem Wahllokal wählen, da Sie dort im Wählerverzeichnis geführt werden. Allerdings müssen Sie sich dann beim Wahlvorstand ausweisen.

Voraussetzungen

Damit Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten, müssen Sie im Wählerverzeichnis stehen. Im Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten einer Wahl geführt. Die Grundlage des Wählerverzeichnisses ist das Einwohnermelderegister. Sie müssen also gemeldet sein und die Wahlberechtigung der jeweiligen Wahl erfüllen, um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Angabe persönlicher Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Meldeadresse/Hauptanschrift)