Eine ausgewiesene Fußgängerzone ist ausschließlich Fußgängern vorbehalten. Ausnahmen  (z.B. zeitliche Begrenzungen) müssen ausdrücklich durch eine Beschilderung ausgewiesen sein.

Voraussetzungen

Wer Fahrrad in einer ausgewiesenen Fußgängerzone fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer absteigt und das Fahrrad schiebt, darf mit dem Fahrrad die Fußgängerzone durchqueren.