Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug fahren wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist auf Antrag neu erteilt werden. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Antrag auf Neuerteilung 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen, dass Sie zum Fahren von Kraftfahrzeugen wieder geeignet sind.

Zusätzlich müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen der jeweiligen Führerscheinklassen erfüllen. Eine Übersicht finden Sie unter der Dienstleistung Führerschein beantragen/Ersterteilung. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?".

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto

    nach der Fotomustertafel

  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, Gerichtsurteil oder Entziehungsverfügung der Führerscheinstelle
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O)

    Damit am Tag der persönlichen Antragstellung das Führungszeugnis bereits vorhanden ist, empfehlen wir das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz zu nutzen. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine abschließende Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn das Führungszeugnis vorliegt. Wenn das Führungszeugnis erst nachträglich beantragt wird, verzögert sich die Bearbeitung.

  • Je nach Führerscheinklassen sind weitere unterlagen nötig:
  • Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
    • Positive Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Wenn der Sehtest nicht bestanden wurde, Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 1.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Klassen C1, C1E, C, CE
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Klassen D1, D1E, D und DE
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
    • Gutachten über die besonderen Anforderungen (nicht älter als 1 Jahr)