Sie tragen eine Brille oder Kontaktlinsen? Hier erfahren Sie mehr zu den Beschränkungen/Auflagen beim Führerschein.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Do. 12.12.24 um 11:45

Wenn Sie nach einer Augenoperation oder durch natürliche Veränderungen Ihrer Augen beim Autofahren keine Brille oder Kontaktlinsen mehr benötigen, können Sie diese Beschränkung in Ihrem Führerschein löschen lassen. Dies geht natürlich nur, wenn in Ihrem Führerschein steht, dass Sie beim Fahren eine Brille oder Kontaktlinsen tragen müssen. Ansonsten könnten Sie bei einer Verkehrskontrolle Probleme bekommen. Ein ärztliches Attest allein reicht dafür nicht aus.

Das Gleiche gilt für andere gesundheitliche Veränderungen, die durch Operationen entstanden sind. Diese können dazu führen, dass die Auflagen oder Beschränkungen in Ihrem Führerschein geändert werden müssen.

In solchen Fällen prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob die Auflagen oder Beschränkungen geändert oder gestrichen werden müssen. Dafür müssen Sie normalerweise ein ärztliches Gutachten vorlegen. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Nach operativem Eingriff: Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 1.2 Fahrerlaubnisverordnung des behandelnden Arztes
  • Altersweitsichtigkeit: Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung
  • Führerschein
  • Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein (rosa / grau Papier) nicht in Bremen ausgestellt wurde