Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. Sie müssen dazu vor dem 02.01.1961 geboren sein.

Die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" ist eine Sonderregelung für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden.

Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können. Wenn Sie später geboren wurden, können Sie stattdessen die reguläre Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Ob Sie noch in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, spielt dann keine Rolle.

Die Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie dient in gewissem Rahmen als Ersatz für Ihr Einkommen.

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren bisherigen Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausüben können. Wenn Sie die Rente beantragen, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Sie noch mindestens 6 Stunden täglich eine zumutbare Arbeit in einem vergleichbaren Beruf leisten können. Dabei spielen neben Ihrer Gesundheit Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten eine Rolle.

Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit ist, hängt von Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung ab. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Die Hälfte dieser Rente entspricht der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Wenn Sie die Rente erhalten, können Sie mit einem Nebenjob in gewissem Rahmen hinzuverdienen. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell ermittelt.

Ihre Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in bestimmten Ausnahmen.

Voraussetzungen

  • Sie sind vor dem 02.01.1961 geboren.
  • Sie können wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 6 Stunden täglich in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten.
  • Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Regelaltersrente beziehen können.
  • Sie waren mindestens 5 Jahre rentenversichert (allgemeine Wartezeit).
  • Sie haben in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Bitte beachten Sie:
    • Wenn Sie bereits vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, können Sie auch ohne die 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb des Fünfjahreszeitraumes rentenberechtigt sein.
    • Voraussetzung ist, dass in der Zeit vom 01.01.1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Kalendermonat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten – zum Beispiel freiwillige Beiträge, unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit – belegt ist.
  • Zur allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren zählen:
    • Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge),
    • Ersatzzeiten,
    • Kindererziehungszeiten,
    • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Eheleuten,
    • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitgebers und
    • Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigungen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren auch vorzeitig erfüllen, wenn Sie zum Beispiel wegen eines Arbeitsunfalls vermindert erwerbsfähig geworden sind.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Erforderliche Unterlagen
    • Antrag auf Erwerbsminderungsrente
    • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
    • Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
    • Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
    • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft
    • Angaben zu Ihren Krankenhaus und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
    • chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten