Für Veranstaltungen auf Hauptverkehrsstraßen oder mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 500 Personen muss eine Erlaubnis beim Amt für Straßen und Verkehr beantragt werden.
Führt die Veranstaltung über Nebenstraßen oder beträgt die Teilnehmerzahl weniger als 500 Personen, ist die Erlaubnis beim zuständigen Polizeirevier zu beantragen.
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Aktualisiert am 20.02.2024