Informieren Sie sich, wie sie eine Erlaubnis für den Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln bekommen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a Apothekengesetz (ApoG) stellen Sie bitte einen schriftlichen, formlosen Antrag.
Dieser Antrag ist zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie dem Merkblatt "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel" entnehmen.
Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags.
Aktualisiert am 22.05.2024