Wenn Sie erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt haben und selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Wenn Sie die Meisterprüfung für ein zulassungspflichtiges Handwerk abgelegt haben und sich selbständig machen wollen, müssen Sie sich vor Beginn der unternehmerischen Betätigung in ein bei Ihrer regional zuständigen Handwerkskammer geführtes Register (Handwerksrolle) eintragen lassen.

In der Handwerksrolle wird neben dem Unternehmensträger (Einzelunternehmer, rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person) verzeichnet, wer die Betriebsleitung übernimmt.

Verfügen Sie selbst nicht über eine Meisterprüfung für das zu betreibende oder ein mit ihm verwandtes Handwerk, so können Sie eine Person einstellen, der die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs obliegt und die über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügt. In diesem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Meisterprüfung in 

  • dem Handwerk, das Sie ausüben wollen oder
  • in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk