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Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Fr. 21.02.25 um 07:30

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B78 wird die Möglichkeit eröffnet, auf die Automatikbeschränkung zu verzichten bzw. diese aufzuheben. Die Möglichkeit besteht, wenn ein Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B vorgelegt wird. 

Die Vorschriften zur sogenannten Automatikregelung treten mit Wirkung vom 01.04.2021 in Kraft. Eine Antragstellung ist daher erst ab dem 01.04.2021 möglich.

Voraussetzungen

  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B78
  • Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gem. Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Biometrisches Lichtbild
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Nachweis über die Praktische Ausbildung gem. Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung