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Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B78 wird die Möglichkeit eröffnet, auf die Automatikbeschränkung zu verzichten bzw. diese aufzuheben. Die Möglichkeit besteht, wenn ein Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B vorgelegt wird.
Die Vorschriften zur sogenannten Automatikregelung treten mit Wirkung vom 01.04.2021 in Kraft. Eine Antragstellung ist daher erst ab dem 01.04.2021 möglich.
Aktualisiert am 09.11.2024