Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.

Die Künstlersozialkasse prüft einmal im Jahr die Arbeitseinkommen der Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die bei ihr versichert sind. Die geprüften Personen werden zufällig und jährlich wechselnd durch eine Stichprobe ausgewählt.

Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert sind, können Ihre Angaben zu Ihren selbständigen künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten überprüft werden. Damit prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Voraussetzungen der Versicherungspflicht beziehungsweise der Zuschussberechtigung in der Künstlersozialversicherung weiterhin erfüllen.

Wenn Sie ausgewählt wurden, müssen Sie zum Beispiel folgende Daten angeben:

  • Ihr Arbeitseinkommen (bis zu den letzten 6 Jahren)
  • Bereiche, in denen Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind.
  • Bereiche, in denen Sie außerdem tätig sind

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Sie darüber hinaus auch noch Unterlagen einreichen müssen zu:

  • Unternehmen, von denen Sie Ihr Arbeitseinkommen erhalten.
  • Geschäften mit Unternehmen, die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, von denen Ihr Arbeitseinkommen stammt.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
  • Sie waren im Prüfzeitraum versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
  • Sie wurden von der Künstlersozialkasse aufgefordert, Ihre Einkommensverhältnisse für die Prüfung offen zu legen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefüllter Online-Antrag oder
  • Antwortbogen oder
  • PDF-Formular Vordruck zur Angabe des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre
  • Einkommensnachweise der Vorjahre

    Beispielsweise:

    • Einkommenssteuerbescheide
    • Gewinn- und Verlustrechnungen
    • Nichtveranlagungsbescheinigung