Bei der eID-Karte handelt es sich um ein Dokument, das die Online-Ausweisfunktion für Personen zur Verfügung stellt, die keinen Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises oder Aufenthaltstitels mit Online-Ausweisfunktion haben.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Do. 10.04.25 um 08:00

Mit der eID-Karte ist es möglich, sich im Internet über einen eID-Client, wie zum Beispiel die vom Bund bereitgestellte AusweisApp, oder an Bürger-Terminals sicher zu identifizieren. Ähnlich dem Online-Shopping oder -Banking lassen sich damit Behördengänge und zahlreiche andere Dienstleistungen schnell und einfach erledigen.

Grundfunktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis
  • elektronische Signatur
  • ausschließlich als elektronischer Identitätsnachweis geeignet und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument

Hinweise:

  • Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, wird ein Kartenlesegerät und ein eID-Client, wie zum Beispiel die AusweisApp, benötigt

Voraussetzungen

  • eID-Karten können nur Personen erhalten, die entweder EU-Bürger sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben. Ausnahme: Deutsche Staatsangehörige können keine eID-Karte erhalten. Bereits seit 2010 ist die eID-Funktion jedoch in jedem deutschen Personalausweis enthalten.
  • Die antragstellende Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Sie benötigen einen gültigen Pass oder Personalausweis bzw. eine Identitätskarte eines EU-Staats oder eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.