Aktuelle Informationen
Alle weiteren Informationen und die Änderung der bisherigen Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung finden Sie in der Dienstleistung „Ukraine – Aufenthalt in Deutschland“.
office@migrationsamt.bremen.de
Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder E-Mail.
Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.
Kundinnen und Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder deren Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, bekommen von uns eine Einladung mit einem Termin. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, weil wir Kundinnen und Kunden, die ohne Termin zu uns kommen, nicht bedienen können. Wenn Ihnen der Termin nicht passt, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.
Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung.
Herzlich Willkommen beim Migrationsamt:
Das Migrationsamt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Belange, wenn Sie in Bremen wohnen.
Zu unseren Aufgaben gehört die gesamte Bandbreite des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts:
Wenn Sie ein aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin:
Wenn Sie einen Termin im Migrationsamt verpasst haben oder Sie einen Termin nicht einhalten können, kommen Sie bitte nicht einfach ohne Termin zu uns. Bitte senden Sie so schnell wie möglich eine E-Mail an Ihr Fachreferat. Die E-Mail-Adresse finden Sie in Ihrem Terminschreiben oder Sie senden eine E-Mail an office@migrationsamt.bremen.de und bitten um einen neuen Termin.
Bitte nennen Sie uns in der E-Mail
und was Sie möchten. Bitte teilen Sie uns in der E-Mail ebenfalls mit, sowie, ob Sie einen Termin nur für sich selbst oder auch für Ihren Ehepartner und/oder Kinder benötigen.
Sie erhalten dann in den kommenden Tagen eine Antwort mit einem neuen Termin.
Weitere Hinweise finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein konkretes aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, klicken Sie bitte auf Dienstleistungen.
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Aktualisiert am 20.01.2025