Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen.
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.
Aktualisiert am 12.11.2024