Das Finanzamt für Außenprüfung ist landesweit zuständig für die Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, unabhängig von Rechtsform und Betriebsgröße, für Kassen-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschauen sowie für die Lohnsteuerangelegenheiten der Arbeitgeber:innen für das ganze Land Bremen.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes für Außenprüfung:
Telefon: 0421 361-96157
E-Mail: datenschutz@fa-ap.bremen.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de
Aktualisiert am 20.12.2024