Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.
Zum vereinfachten Onlineformular
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Zweitwohnungsteuer ist jeweils bis zum 1. März für das abgelaufene Kalenderjahr zu zahlen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Ihr Anliegen wird in der Regel innerhalb von 8 Wochen bearbeitet.
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
Die Zweitwohnungsteuer beträgt ab 1. Januar 2016 12% pro Monat der Nettokaltmiete.