Wann ist die Zweitwohnungsteuer zu zahlen und wie hoch ist diese?
Wer als Eigentümer, Mieter oder unentgeltlicher Nutzer im Stadtgebiet Bremen eine Zweitwohnung (Nebenwohnung im Sinne des Melderechts) bewohnt, ist grundsätzlich zweitwohnungsteuerpflichtig.
Aktualisiert am 16.10.2024