Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Wann ist die Zweitwohnungsteuer zu zahlen und wie hoch ist diese?

Wer als Eigentümer, Mieter oder unentgeltlicher Nutzer im Stadtgebiet Bremen eine Zweitwohnung (Nebenwohnung im Sinne des Melderechts) bewohnt, ist grundsätzlich zweitwohnungsteuerpflichtig.

Voraussetzungen

  • Eine Wohnung im Sinne des Zweitwohungsteuergesetzes ist eine Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist und zu der eine Küche oder Kochnische und eine Toilette gehört.
  • Ausgenommen von der Steuerpflicht sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften, von denen einer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung neben der außerhalb der Stadtgemeinde Bremen gelegenen gemeinsamen Hauptwohnung unterhält.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Mietvertag
  • Meldebestätigung