Die Frist zur Zahlung des Zwangsgeldes ist dem Schreiben zu entnehmen. Bitte beachten Sie: Die Zahlung des/der Zwangsgeldes(er) befreit nicht von der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung(en)!
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.