Die Vordrucke können beim Finanzamt abgeholt werden. Ein Versand der Vordrucke ist nicht möglich.
Ja, z.B. über ELSTER (www.elster.de)
Grundsätzlich nicht. Sollten Sie dies dennoch beantragen wollen, so muss dies zwingend schriftlich beim Finanzamt erfolgen.
Die in dem Schreiben genannte(n) Steuererklärung(en) haben Sie bisher nicht abgebeben, obwohl Sie hierzu verpflichtet sind und die Frist zur Abgabe der Steuererklärung bereits abgelaufen ist.
Dies ist dem Zwangsgeldandrohungsschreiben zu entnehmen.
Besteht eine Abgabeverpflichtung, muss die Abgabe der Steuererklärung(en) umgehend erfolgen. Erfolgt innerhalb der im Schreiben gesetzten Frist keine Reaktion, wird nach angemessener Frist das Zwangsgeld festgesetzt.
Sind Sie der Meinung, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein, melden Sie sich bitte ebenfalls umgehend beim Finanzamt und teilen Sie mit, weshalb Sie nicht zur Abgabe verpflichtet ist.
Aktualisiert am 14.03.2024