Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung wird für Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber schriftlich oder online beantragt.
Schriftlicher Antrag:
Anschließend prüft die Luftsicherheitsbehörde den Antrag, indem sie alle von Ihnen gemachten Angaben überprüft. Die Luftsicherheitsbehörde holt zu diesem Zweck unter anderem Auskünfte ein bei:
Falls die Luftsicherheitsbehörde während Ihrer Überprüfung weitere Fragen hat, kann Luftsicherheitsbehörde Sie auffordern, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuhelfen.
Nach der Überprüfung erhalten Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einen offiziellen Bescheid von der Luftsicherheitsbehörde über das Ergebnis Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Bei einem positiven Ergebnis:
Bei einem negativen Ergebnis können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch bei der Luftsicherheitsbehörde erheben.
Digital: Für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist es seit dem Jahr 2022 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen.
Es gibt folgende Hinweise: Die Gültigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung liegt bei 5 Jahren. Es werden auch Auskünfte von Behörden und aus Strafregistern eingeholt. Flugschülerinnen und Flugschüler sowie Privatpilotinnen und Privatpiloten können sich zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung direkt an die zuständige Luftsicherheitsbehörde wenden.
Rechtsbehelf: Widerspruch beziehungsweise in einigen Bundesländern Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Aktualisiert am 21.02.2025