Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können.
Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können. Sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung erteilt wurden und Sie die benötigten Schulungen am Flughafen absolviert haben, können Sie einen Flughafenausweis erhalten, mit dem Sie sich auf dem Flughafen in Sicherheitsbereichen unbegleitet bewegen können.
Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig betraut sind mit:
Zu Sicherheitsbereichen zählen:
Die Regelung betrifft somit zum Beispiel auch:
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr ausgeht für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Die Prüfung umfasst:
Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihren Arbeitgeber selbst beantragen, Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin übernimmt die Kosten.
Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.
Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn
Sie können auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verzichten, wenn Sie
Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:
Sie verpflichtet dies innerhalb eines Monats der zuständigen Luftsicherheitsbehörde zu melden.
Sie verpflichtet dies innerhalb eines Monats der zuständigen Luftsicherheitsbehörde zu melden.
Aktualisiert am 21.02.2025