Welches Finanzamt ist für mich zuständig
Die Zuständigkeit der Finanzämter richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Wohnsitz.
Seit dem 01.04.2017 gilt eine neue Finanzämter-Zuständigkeitsverornung. Demnach ist das Finanzamt Bremen zuständig für das gesamte Stadtgebiet Bremen. Für den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven ist das Finanzamt Bremerhaven zuständig.
Für folgende Steuerarten erfolgt die Bearbeitung nur in bestimmten Finanzämtern:
Erbschaftsteuer: Bremerhaven
Grunderwerbsteuer Stadt Bremen: Finanzamt Bremerhaven
Grundsteuer Stadt Bremen: Finanzamt Bremerhaven(mit Sitz in Bremen)
Hundesteuer Stadt Bremen: Finanzamt Bremen
Kraftfahrzeugsteuer: Bund
Schenkungssteuer: Bremerhaven
Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra): Bremerhaven, Außenstelle Bremen
Vergnügungsteuer Stadt Bremen: Finanzamt Bremen
Zweitwohnungsteuer Stadt Bremen: Finanzamt Bremen
Sollten Sie Ihre Steuernummer vorliegen haben, können Sie auch daraus Ihr Finanzamt ableiten. Beginn der Steuernummer:
2457 Finanzamt Finanzamt Bremerhaven (mit Sitz in Bremen) Einheitsbewertung und Grundsteuer
2460 Finanzamt Bremen (Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Zeitwohnungsteuer, Einkommensteuer und ggf. Umsatz- und Gewerbesteuer)
2475 Finanzamt Bremerhaven (einschliesslich Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer)
2477 Finanzamt Bremerhaven (Einheitsbewertung Grundstücke)
2485 Finanzamt Bremerhaven (Arbeitnehmerbereich)
Aktualisiert am 15.09.2023