Verfahren

Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen:

Onlinedienst

  • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
  • Der Antrag wird automatisch für 4 Tage zwischengespeichert, wenn Sie das Servicekonto verwenden. Ansonsten ist momentan keine Zwischenspeicherung möglich.
  • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie entweder ein Servicekonto oder können sich mit dem neuen Personalausweis und der AusweisApp2 authentifizieren. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
  • Der Antrag muss entweder digital per AusweisApp2 mit dem neuen Personalausweis oder auf Papier via Mantelbogen signiert werden.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

Papierform

  • Den Antrag zum Ausdrucken finden Sie hier im Serviceportal unter „Formulare“ oder vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
  • Senden Sie alles per Post an die zuständige Stelle oder geben Sie die Unterlagen vor Ort ab.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem halben Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf endgültige Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stellen. Mehr Informationen zum Antrag auf endgültige Bewilligung und Auszahlung finden Sie in der Dienstleistung „Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen“.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen.
Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare. 
Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen. 
Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen erhalten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragen.