Erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Sozialzentrum bzw. Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH.
Der Antrag auf Kostenübernahme kann auch über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ über das Formular „Altersvorsorge von Pflegepersonen“ gestellt werden, sofern Sie sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeit- oder befristetem Vollzeitpflege befinden.
Aktualisiert am 20.12.2023