Verfahren

  • Sie erhalten eine Einschulungsbenachrichtigung für ihr Kind.
  • Sie müssen ihr Kind danach auf jeden Fall der zuständigen Grundschule anmelden. 
  • Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen für 1 Jahr von der Schulpflicht befreit werden sollen, müssen Sie das formlos in der zuständigen Schule beantragen.
  • Die Schulaufsicht entscheidet auf Grundlage einer schulärztlichen Empfehlung über die Rückstellung.

Rechtsgrundlagen