Sie erhalten eine Einschulungsbenachrichtigung für ihr Kind.
Sie müssen ihr Kind danach auf jeden Fall der zuständigen Grundschule anmelden.
Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen für 1 Jahr von der Schulpflicht befreit werden sollen, müssen Sie das formlos in der zuständigen Schule beantragen.
Die Schulaufsicht entscheidet auf Grundlage einer schulärztlichen Empfehlung über die Rückstellung.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.