Sie erhalten eine Einschulungsbenachrichtigung für ihr Kind.
Sie müssen ihr Kind danach auf jeden Fall der zuständigen Grundschule anmelden.
Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen für 1 Jahr von der Schulpflicht befreit werden sollen, müssen Sie das formlos in der zuständigen Schule beantragen.
Die Schulaufsicht entscheidet auf Grundlage einer schulärztlichen Empfehlung über die Rückstellung.