Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
12,00 EUR abhängig vom Gutachten bzw. der Eintragung können weitere Gebühren hinzukommen
3,80 EUR Sofern auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss.
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.
Für die technischen Abnahmen sind an die zur Abnahme befugten Organisationen Gebühren und Entgelte zu entrichten, die hier im Einzelnen nicht dargestellt werden können.
Aktualisiert am 12.11.2024