Bei technischen Änderungen am Kraftfahrzeug oder Anhänger kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen. Zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Eine neue Betriebserlaubnis wird nach dem Gutachten durch die Zulassungsbehörde erteilt.
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Wird die Vorschriftsmäßigkeit durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile oder ein Teilegutachten nachgewiesen, ist eine Abnahmebestätigung erforderlich, die gegebenenfalls Grundlage für die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (alter Fahrzeugbrief) durch die Zulassungsbehörde ist. Bei Fahrzeugteilen entfällt dies dann, wenn die ABE keine Abnahmepflicht vorschreibt.
Tipp:
Vor Ein- oder Umbau sollte ein amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation befragt werden, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist und damit ein positives Gutachten für eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden kann.
Hinweis:
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde gemeldet werden und vorher je nach Art der Änderung und des Nachweises von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP) begutachtet werden. Darunter fallen etwa:
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
Bei einigen technischen Änderungen, die das Gesamtgewicht betreffen, können sich auch die Hauptuntersuchungsfristen der betroffenen Fahrzeuge ändern und daher muss die HU-Plakette entsprechend neu geklebt werden.
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
Aktualisiert am 12.11.2024