Verfahren

  • Das Justizprüfungsamt Bremen prüft die Vollständigkeit der mit der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorzulegenden Unterlagen.
  • Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.
  • Diese erhalten Sie in schriftlicher Form vom Justizprüfungsamt Bremen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bis zur Zulassung können Sie ohne Angabe von Gründen von der staatlichen Pflichtfachprüfung zurücktreten. Nach der Zulassung ist ein Rücktritt im Regelfall ausgeschlossen.