Wenn Sie die erste juristische Prüfung bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, praktische juristische Erfahrungen zu sammeln in vier Pflichtstationen und einer Wahlstation.
Der Vorbereitungsdienst dauert in Vollzeit grundsätzlich zwei Jahre.
Er endet mit der zweiten juristischen Prüfung.
Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder –referendarin in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Voraussetzungen
- Sie haben das erste juristische Examen bestanden.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über die bestandene erste juristische Prüfung
- Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
- Ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
- Nachweise, aus denen sich die Namensänderung ergibt
- Erklärung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Ggf. Gültige Aufenthaltsbescheinigung über gesamte Zeit des Vorbereitungsdienstes (bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten)
- Erklärung, ob eine Bewerbung um die Einstellung als Referendar:in auch in anderen Oberlandesgerichtsbezirken erfolgt oder ob dort die Einstellung ggf. versagt worden ist
- Vorstrafenerklärung
- Lichtbild
- Erklärung darüber, wo die Ausbildung in Zivilsachen abgeleistet werden soll
- Ggf. eine Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstbescheinigung, Bescheinigung über die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
- Ggf. Nachweis des Grades der Behinderung oder der Gleichstellung
- Ggf. Antrag auf Teilzeit und Unterlagen diesbezüglich (z. B. Härtefallantrag)
- Gültige Aufenthaltsbescheinigung
- bei ausländischen Staatsangehörigen