Verfahren
Sie können Ihre Teilnahme am Integrationskurs online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen:
Online:
- Füllen Sie den Online-Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs aus.
- Fügen Sie über die Upload-Funktion die erforderlichen Unterlagen an.
- Melden Sie sich über Ihr Nutzerkonto an und senden Sie den Antrag ab. Dazu müssen Sie sich identifizieren mit
- der Online-Funktion Ihres Personalausweises,
- der Online-Funktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder
- Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER).
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung vom BAMF.
- Melden Sie sich so bald wie möglich mit dem Berechtigungsschein bei einem Kursträger an.
- Wählen Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe. Sie können diesen zum Beispiel auf den Internetseiten des BAMF recherchieren (BAMF-NAvI).
- Sie werden zur Teilnahme im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zugelassen.
per Post:
- Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular zusammen mit den Kopien Ihrer erforderlichen Unterlagen an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
- Die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie anhand Ihrer Postleitzahl über das BAMF-NAvI auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (unter "Behörden").
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung vom BAMF.
- Melden Sie sich so bald wie möglich mit dem Berechtigungsschein bei einem Kursträger an.
- Wählen Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe. Sie können diesen zum Beispiel auf den Internetseiten des BAMF recherchieren (BAMF-NAvI).
- Sie werden zur Teilnahme im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zugelassen.
Rechtsgrundlagen