Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Berufsausübungsgesellschaft erfolgen.
3 Wochen Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab und beträgt bei der Einreichung vollständiger Unterlagen und Vorliegen aller Zulassungsvoraussetzungen etwa drei Wochen.
Für die Zulassung der Berufsausübungsgesellschaft fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen an. Den Link zur Gebührenordnung finden Sie unter "Weitere Informationen" - Wo kann ich mehr erfahren?" - Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen".
Aktualisiert am 04.07.2023