Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres Hauptbetriebsplans erhalten haben. In der Regel werden Betriebspläne befristet zugelassen. Ist eine langfristige Planbarkeit nicht gegeben, kann es notwendig sein in kurzen Zeitabständen, beispielsweise alle 2 Jahre, einen neuen Hauptbetriebsplan einzureichen. Der Hauptbetriebsplan kann für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren aufgestellt werden. Eine Zulassung erfolgt je nach Einzelfall für zunächst bis zu 4 Jahren. Weitere Verlängerungen sind rechtzeitig gesondert zu beantragen.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
1 - 6 Monate.
Die Bearbeitungsdauer variiert stark mit dem Umfang und der Komplexität der geplanten Maßnahmen und der Qualität der Antragsunterlagen. Als Orientierung können Sie mit 1 bis 6 Monaten rechnen.
In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren wie zum Beispiel der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, gutachterliche Stellungnahmen und Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden ein.
Aktualisiert am 12.11.2024