Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/ Syndikusrechtsanwalt an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen. Entsprechende Antragsformulare finden Sie entweder hier und/oder auf der Webseite.
Diese sind auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer zu übersenden.
Sollten Sie über ein entsprechendes Postfach verfügen, können Sie den Antrag über ein an die EGVP-Infrastruktur angebundenes Bürgerpostfach stellen. Auch der Weg der E-Mail und postalischen Übermittlung steht Ihnen offen.
Originalunterlagen können Sie persönlich vorlegen oder postalisch einreichen. Diese werden nach Bearbeitung wieder herausgegeben.
Aktualisiert am 12.04.2023