90 Tage Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn das Kennzeichen nicht innerhalb von 90 Tagen abgerufen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich bei der Kfz- Zulassungsstelle beantragt wird.
10,20 EUR wird bei der Zulassung des Fahrzeugs berechnet
2,60 EUR zusätzlich bei Vorabreservierung, wird bei der Zulassung des Fahrzeugs berechnet
Aktualisiert am 18.12.2024