Die Wohnungsbauprämie müssen Sie bei Ihrem Anlageinstitut beantragen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt hat.
Verfahrensablauf bei Bausparverträgen
Die Wohnungsbauprämie wird regelmäßig nur ermittelt und vorgemerkt. Die Auszahlung der angesammelten Wohnungsbauprämien an die Bausparkasse – zugunsten Ihres Bausparvertrages – erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages.
Altverträge (vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):
Die Wohnungsbauprämie wird bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst ausgezahlt, wenn
Sollten Sie das angesammelte Guthaben innerhalb der Festlegungsfrist von 7-Jahren anderweitig verwenden, so entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Neuverträge (ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):
Die Wohnungsbauprämie wird bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst ausgezahlt, wenn
Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt regelmäßig über Ihr Anlageinstitut. Für weitreichendere Fragen finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt online über die Seite vom Bundeszentralamt für Steuern. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".
Aktualisiert am 03.03.2025