Sie müssen den Antrag bis zum Ablauf des 2 Kalenderjahres stellen, das auf das Sparjahr folgt.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Anlageinstitut (in der Regel erfolgt die Bearbeitung jedoch umgehend). Die Wohnungsbauprämie wird bei der Beantragung regelmäßig nur vorgemerkt. Die Auszahlung erfolgt soweit die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Es fallen keine Kosten an.
Aktualisiert am 03.03.2025