Die Wohnungsbauprämie ist auf dem Vordruck, den Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug übersendet, innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Sparjahres beim Anlageinstitut zu beantragen.
Die Anlageinstitute erledigen die Antragsbearbeitung in eigener Zuständigkeit und fordern anschließend die jeweilige Wohnungsbauprämie beim Finanzamt an. Sobald das Anlageinstitut die Wohnungsbauprämie erhalten hat, wird sie dem Konto des betreffenden Steuerbürgers gutgeschrieben.
Die Wohnungsbauprämie gehört – wie die Arbeitnehmer-Sparzulage – nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen.
Aktualisiert am 07.11.2023