Dies kann nicht pauschal gesagt werden, da Ortstermine und Fristsetzungen individuell festgelegt werden müssen.
Für die Meldung der Missstände oder die Ortstermine fallen keine Kosten an.
Bei ordnungswidrigem Verhalten gegen das BremWAG können Geldbußen bis zu 50000 EUR festgesetzt werden (vgl. § 12 BremWAG)
Aktualisiert am 13.02.2024