Die Bürgerinnen und Bürger vereinbaren in der Zentralen Fachstelle Wohnen einen Termin zur Beratung.
Die Antragstellung für die Förderung einer Wohnungsanpassungsmaßnahme kann formlos, z.B. über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle Wohnen, den Sozialdienst Erwachsene, Betreuer, Verwandte, usw. erfolgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle Wohnen sammeln alle erforderlichen Unterlagen zur Einkommens- und Vermögensprüfung und leiten sie an das zuständige Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste, Abt. Wirtschaftliche Hilfe, zur Bescheiderteilung weiter.
Der Architekt der Zentralen Fachstelle Wohnen nimmt dann mit den Antragstellern Kontakt auf und vereinbart einen Besichtigungstermin vor Ort, um zu klären, wie und in welcher Form ein Umbau erfolgen muss.
Nach Rücksprache mit Handwerkern wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
Nach der erfolgten Kostenzusicherung durch die Wirtschaftliche Hilfe kann die Umbaumaßnahme wie im Kostenvoranschlag beschrieben umgesetzt werden.
Veränderungen bei den Einkommensverhältnissen (z.B. Arbeitsaufnahme, eine Erbschaft) können sich auf den Leistungsanspruch auswirken und sind daher umgehend dem Amt für Soziale Dienste mitzuteilen.
Aktualisiert am 01.05.2024