Entweder brauchen Sie eine Pflegestufe oder einen Schwerbehindertenausweis, der Grad der Behinderung ist dabei unerheblich.
Das ist von der jeweiligen finanziellen Einkommens- und Vermögensituation des Antragstellers abhängig und wird durch die Wirtschaftlichen Hilfen des Amtes für Soziale Dienste nach den Einkommens- und Vermögenrichtlinien des SGB XII geprüft.
Alle Einkommens- und Ausgabennachweise sowie Nachweise über Vermögen
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B.
ca. 10 Wochen kann das dauern
Aktualisiert am 01.05.2024