Sind Sie körperbehindert oder haben Sie eine Pflegestufe? Sie benötigen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation Umbaumaßnahmen z.B. Ihrer Dusche, können diese aber nicht aus eigener Kraft finanzieren?
Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Zentralen Fachstelle Wohnen beraten.
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung einer Wohungsanpassungsmaßnahme (WAM)
WAM ist ein Instrument Wohnraum für behinderte/ pflegebedürftige Menschen zu schaffen, der ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung trägt, wenn ihr Wohnbedarf nicht anderweitig befriedigt werden kann.
WAM sind alle Maßnahmen baulicher und nichtbaulicher Art, die es dem behinderten/ pflegebedürftigen Menschen erleichtern oder erst ermöglichen, ein weitgehend von fremder Hilfe unabhängiges Leben zu führen oder die seine Pflege z. B. durch Angehörige oder andere Personen erleichtern.
formloser Antrag mit Zweck des behindertengerechten Umbaus des Wohnumfeldes
Der Wohnungseigentümer muss einer Umbaumaßnahme zustimmen.
Bestätigung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse.
Nachweis über amtlich festgestellte Schwerbehinderung
Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto.
Aktualisiert am 01.05.2024