Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Mo. 06.01.25 um 10:00

Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie ummelden. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie rechtzeitig einen Termin bei uns vereinbaren, auch wenn dieser erst später stattfinden kann.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass

  • Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

  • Formular: Wohnungsgeberbestätigung

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".