Verfahren
Wenn Sie aus dem Ausland nach Bremen gezogen sind, müssen Sie in einem der Bürgerservicecenter in Bremen Ihren Wohnsitz anmelden.
- Vereinbaren Sie einen Termin in einem der Bürgerservicecenter um Ihren Wohnsitz nach Zuzug aus dem Ausland anzumelden.
- Es müssen alle anzumeldenden Personen (auch Kinder) persönlich zum Termin erscheinen.
Weitere Hinweise
- Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Bei diesem muss es sich nicht um einen vereidigten Dolmetscher handeln. Es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
- Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig
- Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden
- Führerscheine werden nicht geändert.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.