Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Familien bzw. die Anmeldung von Einzelpersonen unterschiedliche Formulare angeboten werden. Dabei ist das Formular für die Anmeldung von Einzelpersonen auch von gemeinsam umziehenden, aber nicht miteinander verheirateten/in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen zu verwenden.
Bei Zuzug aus dem Ausland ist grundsätzlich persönliches Erscheinen für alle meldepflichtigen Personen erforderlich.
Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Bei diesem muss es sich nicht um einen vereidigten Dolmetscher handeln. Es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
Die Anmeldung übers Internet ist nicht möglich.
z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Eheurkunde. Sofern keine internationalen Eheurkunden vorhanden sind: zusätzlich Übersetzung eines vereidigten Übersetzer und gegebenenfalls Legalisation/Apostille.
Geburtsurkunden. Sofern keine internationalen Geburtsurkunden vorhanden sind: zusätzlich Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.
Aktualisiert am 01.08.2024