Ein schriftlicher Antrag auf dem amtlichen Vordruck muss gestellt werden.
Der unterschriebene und ausgefüllte Antrag kann per Post oder per E-Mail zugesandt werden.
Der Wohnberechtigungsschein wird ungültig, wenn sich die Anzahl der im Schein aufgeführten Haushaltsmitglieder, die in die geförderte Wohnung einziehen werden, ändert.
Aktualisiert am 03.08.2024