Da es abweichende Einkommensgrenzen gibt, sollte der Wohnberechtigungsschein in der Regel in dem Bundesland beantragt werden, in dem die Wohnung bezogen werden soll.
Mit einem im Wohnberechtigungsschein bestätigten Wohnungsnotstand wird die Wohnungssuche beschleunigt. Ein Wohnungsnotstand wird anerkannt, wenn die jetzige Wohnung zu klein ist oder eine Obdachlosigkeit vorliegt oder ansteht.
Grundsätzlich werden keine Termine vergeben.
Einkommen im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes ist die Summe der positiven Einkünfte (Brutto abzüglich Werbungskosten) gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes eines jeden Haushaltsmitgliedes sowie steuerfreie Einnahmen, die der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen.
Es sind immer alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen gewissenhaft anzugeben.
Beispiele:
Ja, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt werden.
Grundsätzlich gelten folgende Wohnungsgrößen als angemessen:
Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins ist grundsätzlich kostenpflichtig und eine Ausstellung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Die Gebühr kann an Automaten in jedem BürgerServiceCenter ohne Termin zu den jeweiligen Öffnungszeiten und direkt im Dienstgebäude Contrescarpe 72 bezahlt werden. Die Quittung ist die "Gebührenmarke", die dem Antrag beizufügen ist.
Haushaltsmitglieder sind auch:
Aktualisiert am 03.08.2024